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   SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14 ER   

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https://dejure.org/2014,28738
SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14 ER (https://dejure.org/2014,28738)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14 ER (https://dejure.org/2014,28738)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 2014 - S 1 SO 3101/14 ER (https://dejure.org/2014,28738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf - Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher, Schriftdolmetscher und die technische Ausstattung des Dolmetscherdienstes - angemessener Beruf - Studium der ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher, Schriftdolmetscher und die technische Ausstattung des Dolmetscherdienstes - angemessener Beruf - Studium der Erziehungswissenschaften - keine Verweisung auf eine abgeschlossene Berufsausbildung als Ergotherapeutin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Anspruch auf Hilfe zur Ausbildung an einer Hochschule in Form der Übernahme der tatsächlich entstehenden Kosten für zwei Gebärdendolmetscher als Pflichtleistung nach § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 12, § 9 Abs 2 S 1 SGB 12, § 13 Abs 1 Nr 5 BSHG§47V
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf - Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher, Schriftdolmetscher und die technische Ausstattung des Dolmetscherdienstes - angemessener Beruf - Studium der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Eingliederungshilfe (hier: Hilfe zur Hochschulausbildung) durch den Sozialhil-feträger auch bei bereits erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung des Hilfesuchenden nicht ausgeschlossen, sofern die Hochschulausbildung eine "angemessene" Berufsausbildung darstellt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe - Hilfe zur Hochschulausbildung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 497/11

    Streit über die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Solche Leistungen, die behinderungsbedingten Besonderheiten Rechnung tragen sollen, sind von den Leistungen der Eingliederungshilfe umfasst (vgl. bereits BVerwG vom 19.10.1995 - 5 C 28.95 - sowie LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.03.2014 - L 9 SO 497/11 - ).

    Dafür spricht auch § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB XII, demzufolge die grundsätzlich für die Leistungsgewährung maßgebenden Wünsche des Leistungsberechtigten nur beachtlich sind, soweit sie angemessen sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.03.2014 - L 9 SO 497/11 - ).

    Orientiert an diesen Grundsätzen findet sich für die Annahme des Antragsgegners, die von der Antragstellerin erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Ergotherapeutin und deren tatsächliche Berufsausübung stelle bereits einen "angemessenen Beruf" im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XII dar, keine normative Grundlage (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, vom 27.03.2014 - L 9 SO 497/11 - m.w.N. ).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung), wobei mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) und die Ausgestaltung des Eilverfahrens die diesbezüglichen Anforderungen um so niedriger sind, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG, NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f und NVwZ 2005, 927 ff. sowie SuP 2009, 235).

    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, NVwZ 2005, 927, 928; vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06 - und BVerfG, SuP 2009, 235 sowie Bay. LSG vom 06.03.2009 - L 17 U 167/08 ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 20 SO 289/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Die Antragstellerin muss sich dabei - entgegen der Auffassung des Antragsgegners - nicht auf den erlernten und nachfolgend in der Zeit vom 01.10.2011 bis zum 31.07.2013 am "Klinikum E", Er., und seit dem 15.01.2014 erneut in der A-S-Klinik, Bad S., im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages ausgeübten Beruf der Ergotherapeutin verweisen lassen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.08.2010 - L 20 SO 289/10 B ER - und SG München vom 08.12 2009 - S 48 SO 124/09 - ).

    Es kann der Antragstellerin nicht zugemutet werden, zunächst ein unter Umständen mehrjähriges sozialgerichtliches Hauptsacheverfahren mit etwaigen Beweiserhebungen und unter Durchlaufen des gesamten sozialgerichtlichen Instanzenzuges abzuwarten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.08.2010 - L 20 SO 289/10 B ER - ), das sich durchaus auch über eine Zeitspanne erstrecken könnte, die derjenigen der Regelstudienzeit im Fachbereich "Erziehungswissenschaften" entspricht.

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Im Hinblick auf das in Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) enthaltene Förderungsgebot muss es vielmehr auf die Verhältnisse nicht behinderter Menschen ankommen (vgl. hierzu auch BSG vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R -).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Denn die Antragstellerin, die an einer hochgradigen, an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit mit nur geringem Resthörvermögen leidet, ist gem. § 1 Nr. 5 EinglHV wesentlich behindert im Sinne von § 53 Abs. 1 SGB XII. Näherer Feststellungen zum Ausmaß der Einschränkungen der Teilhabefähigkeit bedarf es bei diesem Personenkreis nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht (vgl. BSG vom 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R - ).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Mit Eingliederung ist dabei nicht ein Mindestmaß an Teilhabe gemeint, das auch kaum ohne externe, nicht normtextbezogene Wertungen bestimmt werden könnte (vgl. hierzu BSG vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R - ).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung), wobei mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) und die Ausgestaltung des Eilverfahrens die diesbezüglichen Anforderungen um so niedriger sind, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG, NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f und NVwZ 2005, 927 ff. sowie SuP 2009, 235).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, NVwZ 2005, 927, 928; vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06 - und BVerfG, SuP 2009, 235 sowie Bay. LSG vom 06.03.2009 - L 17 U 167/08 ER -).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung), wobei mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) und die Ausgestaltung des Eilverfahrens die diesbezüglichen Anforderungen um so niedriger sind, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG, NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f und NVwZ 2005, 927 ff. sowie SuP 2009, 235).
  • LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AS 149/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - unklare Einkommens- und

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
    Dies gilt indes nicht, wenn die Aufklärung des Sachverhalts an der fehlenden Mitwirkung des Antragstellers scheitert (vgl. Hess. LSG vom 08.08.2008 - L 7 AS 149/08 b ER -).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 28.95

    Eingliederungshilfe für ein Studium an einer Hochschule - Hilfe in besonderen

  • LSG Bayern, 06.03.2009 - L 17 U 167/08

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2011 - L 2 SO 379/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen zum Besuch einer Hochschule -

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